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Presse Alte Buchen im Steigerwald weiterhin ohne Schutz

BN appelliert an Staatsregierung Schutzgebiet für Weltnaturerbe einzurichten

Der BUND Naturschutz in Bayern (BN) hatte mit einer Klage für den Erhalt des Schutzgebietes (Geschützter Landschaftsbestandteil) im Steigerwald bis zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gekämpft. Leider hat das Gericht die Klage heute im Revisionsverfahren abgewiesen. Der BN bedauert, dass das Bundesverwaltungsgericht aus formalen Gründen den Geschützten Landschaftsbestandteil für den „Hohen Buchenen Wald“ nicht als geeignetes Instrument ansieht.

08.01.2019

„Die Schutzwürdig- und -notwendigkeit ist offenkundig, weil auch schon in der Vorinstanz vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof klar festgestellt wurde, dass die betreffenden Wälder schutzwürdig sind“, so BN-Landesvorsitzender Hubert Weiger. „Wir appellieren jetzt dringend an die Bayerische Staatsregierung, ein wirksames Naturschutzgebiet für den Hohen Buchenen Wald im Steigerwald zu schaffen. Nur ein nutzungsfreies Schutzgebiet in entsprechender Größe und Qualität ermöglicht es, eine von den Menschen der Region gewünschte Weltnaturerbe-Bewerbung auf den Weg zu bringen. Nur so lassen sich die anhaltenden Auseinandersetzungen um den fehlenden Schutz der alten dicken Buchen im Steigerwald befrieden.“ Damit würde auch dem Antrag der Marktgemeinde Ebrach vom 21.03.2011 entsprochen und das wäre auch eine Umsetzung des Kreistagsbeschlusses von Bamberg vom 20.12.2010 im Hinblick auf eine Weltnaturerbe-Bewerbung.

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